Hallo Herr Maly vielen Dank das Sie sich die Zeit nehmen für das Interview und unsere Leser informieren, wo das Sozialamt in die Pflege eingebunden werden kann. 
 
Frage: In welchen Bereichen kann das Sozialamt Leistungen genehmigen? 
 
Herr Maly: In erster Linie ist es die Grundsicherung, die in Frage kommt. Bei gesundheitlich eingeschränkten Menschen kommen dann zwei zusätzliche Leistungen in Betracht. Die sogenannten Teilhabeleistungen, dass man am Leben in der Gemeinschaft teilhaben kann und die sogenannte Hilfe zur Pflege, die helfen soll, die mit der Pflege in Zusammenhang stehenden Kosten zu decken. Hierzu zählen die Eigenanteile an Rechnungen der ambulanten Pflege und die der Tagespflege wie Investitionskosten, Unterkunfts-u. Verpflegungskosten. 
 
Frage: Wie läuft so etwas ab?

 

Herr Maly: Wie bei jeder begehrten Leistung vom Staat muss man entsprechende Anträge stellen. Hierbei gibt man Auskunft über sein Vermögen und Einkommen und die gewünschte Leistung. Das Sozialamt prüft dann und teilt das Ergebnis in Form eines Bescheides mit. 
 
Frage: Wer kann Anträge stellen? 
 
Herr Maly: Antragsberechtigt sind alle Bürger, die unterhalb der Einkommensgrenze liegen. Als Richtwert sind ca. 1.000,- € je Monat/pro Person. Genau ist es allerdings nur individuell zu prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. 
 
Frage: Gab es jüngst einen Fall, den Sie betreut haben wo Sie sagen, „Da konnten wir was erreichen“? 
 
Herr Maly: Ja, natürlich. Das ist der Grund, warum ich noch immer an diesem Thema arbeite. Ich weiß einfach, dass das was ich tue, wichtig ist, z.B. haben wir dieses Jahr einer Familie geholfen, die unter enorm schwierigen Verhältnissen lebte z.B ein undichtes Dach, fehlende Wasserversorgung, der Mann seit Jahren im Rollstuhl und hat keine Möglichkeit das Haus zu verlassen, die Frau an Krebs erkrankt und am Ende ihrer Kräfte. Schnelle Lösungen waren gefragt. Wir stellten ambulant entsprechende Leistungen, um die Frau zu entlasten, organisierten Pflegebegutachtungen für die Frau, kümmerten uns um entsprechende pflegeerleichternde Hilfsmittel, organisierten den Umzug in eine passende behindertengerechte Wohnung, erledigten den gesamten Amtsschriftverkehr und versorgen nunmehr die Familie am Tag über eine Tagespflege. Die Familie kommt zur Ruhe und sie werden zunehmend zufriedener und freuen sich über neugewonnene Kontakte. Das ist, was ich unter Lösungen verstehe. Gelingt uns das immer? Sicher nicht, aber wir werden täglich besser.   
 
Frage: Sie beraten seit Jahren Personen zum Persönlichen Budget wie ist hier die Resonanz? 
 
Herr Maly: Das ist eine gute Frage. Ich bin seit der Einführung des Rechtsanspruchs auf diese Leistungsform dabei und konnte seither viele Erfahrungen sammeln. Das Thema ist für mich Herzenssache, weil es für mich die beste Leistungsform ist, da sie ein Höchstmaß an Selbstbestimmung ermöglicht. Allerdings ist es, wie so oft, nicht ganz so einfach, passgenaue Lösungen mit den Ämtern zu finden. Es gebe hier viel zu erzählen, von unseren Lernerfahrungen, von Lösungen, die uns stolz machen, Menschen, die trotz Pflegestufe III zu Hause versorgt werden, von Umbauten, die es ermöglichen am Leben teilzuhaben, aber auch von gescheiterten Mühen. In jedem Fall aber immer wertvoll, weil wichtig. 
 
Frage: Was ist eigentlich das Persönliche Budget? 
 
Herr Maly: Der Antragsteller entscheidet, wie ihm geholfen werden soll. Hierbei sind gedanklich keine Grenzen gesetzt, ob Organisieren der Pflege, Besuch von Veranstaltungen, Arztbegleitungen, Erhaltung der Häuslichkeit oder aber organisieren einer passenden Beschäftigung oder Arbeit. 
 
Frage: Sind die Personen die Sie beraten gut informiert? 
 
Herr Maly: In der Regel nicht. Das hängt sicher mit dem Umfang der Einflussfaktoren und der Seltenheit der Leistung zusammen. Meistens sind auch die Bearbeiter bei den Ämtern nur unzureichend aussagefähig. Hinzu kommt, dass in unserem Bundesland nur wenige praktisch erfahrene Berater zu dem Thema existieren. 
 
Frage: Wie läuft das im Allgemeinen von der Kontakt Aufnahme bis zum Antrag?
 
Herr Maly: In Gesprächen mit den Interessenten werden die individuellen Voraussetzungen und die Ziele  besprochen, und Unterlagen zusammengetragen. Der eigentliche Antrag ist dann Formsache. Danach wird mit den entsprechenden Leistungsträgern verhandelt, die zur Umsetzung notwendigen Kostenangebote der Dienstleister eingeholt. Ein Bescheid des Leistungsträgers gilt in der Regel für ein Jahr. Und dann kann es losgehen. Selbstbestimmung und Selbstverantwortung können dann in einem hohen Maße gelebt werden 
 
Frage: Wenn unsere Leser Sie erreichen wollen wie können Sie das? 
 
Herr Maly: Entweder persönlich in Langestraße 59 in Ermsleben oder telefonisch unter 03473 / 2221300 oder auch per E-Mail unter S.Maly@apz-sa.de.
  
Vielen Dank für die umfangreichen Informationen, Herr Maly.