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Kombinationsleistung

Die Leistungen der Pflegeversicherung können auch als Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden. Dabei übernimmt ein ambulanter Pflegedienst einen Teil der Pflege und private Personen übernehmen den anderen Teil der Pflege. Sind die Kosten für den ambulanten Pflegedienst geringer als der Anspruch auf Sachleistung aus der Pflegeversicherung, wird der restliche anteilige Anspruch als Geldleistung ausgezahlt. Bespiel: Die Sachleistung in Pflegestufe I beträgt 468 €, die Geldleistung 244 €. Die Pflege durch den ambulanten Pflegedienst kostet pro Monat 280,80 €, d.h. 60 % der Sachleistung. Die restlichen 40 % werden dann als Pflegegeld in Höhe von 97,60 € (40% von 244 €) von der Pflegeversicherung ausgezahlt.

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